(05-03-2013, 16:11)p schrieb: Wenn sie keinen Kindesunterhalt zahlt, ist dein Einkommen um einen Betreuungsbonus in Höhe des max. doppelten Mindestkindesunterhalts zu bereinigen, schliesslich werden alle Unterhaltslasten der Kinder von dir getragen. Vielleicht bleibt nach dieser Rechnung eh kein Einkommen übrig, um Trennungsunterhalt zu zahlen.
Eben!
Und deswegen würde ich (und habe es auch in meinem Fall so gehalten) keinen Cent freiwillig zahlen!
Simon II
Nachtrag: Für mich hat sich diese sture Haltung auch gelohnt, da ich nur einen geringen Teil dessen zahlen mußte, was die UHN gefordert hatte.