15-05-2014, 06:53
Ich war nur veranlasst, der Mutter meines Sohnes für die Dauer von 6 Monaten BU zu gewähren. Weil sie unser Kind nur in "diesem" Zeitraum tatsächlich "allein" betreute. Es handelte sich um den Zeitraum, in dem die KM unser gemeinsames Kind völlig illegal ins Frauenhaus verschleppt hatte. Von mir fortan "folgenlose Kindsverschleppung" genannt. Unser Sohn lebte und wohnte davor allerdings völlig legal bei mir, ergo in meinem Haushalt. Logo amtlich gemeldet und auch behördlich bestätigt. Es bestand ja gemeinsame Elternsorge zwischen der KM und mir. Und das bereits seit ihrer Schwangerschaft mit unserem dann Kind.
Sowas interessiert aber bspw. ein Jobcenter nicht, wenn Muddis dort aufschlagen und mit Tränen in den Augen darlegen, arm, alleinerziehend und mittellos zu sein UND vorliegend die gemeinsame Sorge verschweigen. Sie legen dort nur einen Sachverhalt von Lebensumständen dar, der gar nicht exisitert und schon fließt die Kohle vom Amt an die Mutter. Und für angeblich "ihr" Kind gleich mit.
Zweineinhalb Jahre nach Geburt unseres Kindes flog die KM mit ihrer Lüge auf. Das blieb allerdings folgenlos für sie. Obwohl Sozialleistungsbetrug ja "kein" Kavallersdelikt ist. Für arme, gedemütigte Muddis allerdings schon. Väter wären für sowas kurzerhand in den Knast gewandert.
Achja. Weil das Jobcenter ja kapierte, dass sie der KM völlig auf den Leim gegangen waren und Gefahr lief, die logo an die KM völlig zu Unrecht gezahlten Leistungsgelder nicht wieder zurückerhalten würde, meinte es, dass ich diese Gelder gefälligst zurückzuzahlen hätte. Jetzt kommt`s. Weil ICH ja dem Jobcenter angeblich verschwiegen hätte, mit der KM die gemeinsame Sorge für unser Kind gehabt zu haben. Deswegen sei es "meine" Schuld gewesen, dass das Jobcenter ggü. der KM Sozialleistungsgelder für sie und unser Kind gezahlt hätte. Es folgte gigantische Rückzahlungsaufforderungen. Und weil ich die allesamt zurückwies, stand ich eines schönen Tages vor dem Strafgericht wegen dem 170er. Und in dem Prozess ging die KM sang - und klanglos unter. Ihre Lügerrei wurde vor dem Strafgericht offenkundig. Aber wieder für sie folgenlos. Ihr passierte nichts. Und meine Beschwerde beim OLD Dresden wurde mit der Bemerkung beantwortet: "Streit zwischen den Eltern ums Geld darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!"
Herr Dzombo. Da haben sie Pech gehabt. Sie können sich ja DAS Unterhaltsgeld, dass ihnen ja eigentlich die KM auf Grund des tatsächlich nachgeweisenen Wohnes- und Lebens ihres Kindes in ihren Haushalt geschuldet hat, zivilrechtlich vom Jobcenter zurückholen. Sie wissen ja. Forderungsübergang usw.! Neugläubigerin zu KU und BU ist ja bekanntlich das Jobcenter, wenn arme Muddis gezwungen sind, dort Geld zu beantragen, damit sie und IHRE Kinder überleben können.
Und überhaupt. Sie als Beamter kriegen doch regelmäßig gutes Geld. Da können sie doch den Verlust von den paar Kröten viel besser kompensieren, als so eine arme, unterdrückte Frau, der sie ein Kind gemacht haben.
Fazit. Jetzt ist alles bestens für die Muddi. Es ist jetzt ihr Kind. Das Kind wohnt und lebt jetzt bei ihr. Und sie ist in der Lage, mit den Sozialgeldern des Staates IHR Kind fortan ALLEIN zu erziehen.
Sowas interessiert aber bspw. ein Jobcenter nicht, wenn Muddis dort aufschlagen und mit Tränen in den Augen darlegen, arm, alleinerziehend und mittellos zu sein UND vorliegend die gemeinsame Sorge verschweigen. Sie legen dort nur einen Sachverhalt von Lebensumständen dar, der gar nicht exisitert und schon fließt die Kohle vom Amt an die Mutter. Und für angeblich "ihr" Kind gleich mit.
Zweineinhalb Jahre nach Geburt unseres Kindes flog die KM mit ihrer Lüge auf. Das blieb allerdings folgenlos für sie. Obwohl Sozialleistungsbetrug ja "kein" Kavallersdelikt ist. Für arme, gedemütigte Muddis allerdings schon. Väter wären für sowas kurzerhand in den Knast gewandert.
Achja. Weil das Jobcenter ja kapierte, dass sie der KM völlig auf den Leim gegangen waren und Gefahr lief, die logo an die KM völlig zu Unrecht gezahlten Leistungsgelder nicht wieder zurückerhalten würde, meinte es, dass ich diese Gelder gefälligst zurückzuzahlen hätte. Jetzt kommt`s. Weil ICH ja dem Jobcenter angeblich verschwiegen hätte, mit der KM die gemeinsame Sorge für unser Kind gehabt zu haben. Deswegen sei es "meine" Schuld gewesen, dass das Jobcenter ggü. der KM Sozialleistungsgelder für sie und unser Kind gezahlt hätte. Es folgte gigantische Rückzahlungsaufforderungen. Und weil ich die allesamt zurückwies, stand ich eines schönen Tages vor dem Strafgericht wegen dem 170er. Und in dem Prozess ging die KM sang - und klanglos unter. Ihre Lügerrei wurde vor dem Strafgericht offenkundig. Aber wieder für sie folgenlos. Ihr passierte nichts. Und meine Beschwerde beim OLD Dresden wurde mit der Bemerkung beantwortet: "Streit zwischen den Eltern ums Geld darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!"
Herr Dzombo. Da haben sie Pech gehabt. Sie können sich ja DAS Unterhaltsgeld, dass ihnen ja eigentlich die KM auf Grund des tatsächlich nachgeweisenen Wohnes- und Lebens ihres Kindes in ihren Haushalt geschuldet hat, zivilrechtlich vom Jobcenter zurückholen. Sie wissen ja. Forderungsübergang usw.! Neugläubigerin zu KU und BU ist ja bekanntlich das Jobcenter, wenn arme Muddis gezwungen sind, dort Geld zu beantragen, damit sie und IHRE Kinder überleben können.
Und überhaupt. Sie als Beamter kriegen doch regelmäßig gutes Geld. Da können sie doch den Verlust von den paar Kröten viel besser kompensieren, als so eine arme, unterdrückte Frau, der sie ein Kind gemacht haben.
Fazit. Jetzt ist alles bestens für die Muddi. Es ist jetzt ihr Kind. Das Kind wohnt und lebt jetzt bei ihr. Und sie ist in der Lage, mit den Sozialgeldern des Staates IHR Kind fortan ALLEIN zu erziehen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.