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Wohnkosten und Selbstbehalt beim Kindesunterhalt
#4
(20-11-2012, 13:39)sorglos schrieb: Nebenbei: Die Argumentation des DGFT lässt sich doch schon jetzt verwenden, um einen höheren Selbstbehalt durchzusetzen. Man muss es nur tun. Es ist zwar nur eine Empfehlung - aber nur wenn man sie einbringt, kann ein Gericht dazu befinden. Je früher desto besser.

Leider biun ich nicht mehr unterhaltspflichtig.

Ich würde als Argumentation auch verwenden, dass der Regelsatz den der DFTG vorgibt höchstwahrscheinlich verwassungswidrig ist und darauf verweisen, dass der 55. Berliner Senat den Regelsatz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat.

Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Argumentation anschließen ist der Regelsatz rückwirkend an 01.01.2001 verfassungswidrig.

Das wird vielleicht momentan nichts bringen, da die Familiengerichte sicher damit argumentieren, dass das Bundessozialgericht bereits anders entschieden hat.

Entscheidend ist aber, was das Bundesverfassungsgericht sagt.

Auf diese Weise bekommt man vielleicht von Papa Staat noch a bisserl Kohle zurück. Unter Umständen mit Zins und Zinseszins.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen - von Camper1955 - 20-11-2012, 14:26

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