Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wohnkosten und Selbstbehalt beim Kindesunterhalt
#6
(20-11-2012, 15:20)Camper1955 schrieb: Und hier schon die erste Entscheidung, die Unterkunftskosten von 360 € warm pulverisiert.
Das ist eine rein sozialrechtliche Entscheidung. Zwar von Interesse. Aber....

Die ständige Vermischung von Unterhaltsrecht und Sozialrecht ist nicht sehr hilfreich.

(20-11-2012, 14:26)Camper1955 schrieb: Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Argumentation anschließen ist der Regelsatz rückwirkend an 01.01.2001 verfassungswidrig.
Nein das ist Unsinn. Das weckt falsche Hoffnungen und ist ein vergeblicher Nebenschauplatz. In den Urteilen zu der Regelsatzhöhe vom 09.02.2010 hat das BVerfG eine Rückwirkungssperre für den 1.1.2010 eingebaut. Rückwirkender rückwirkend ist gar nichts zu machen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Massive Erhöhung des Kindesunterhalts beschlossen - von sorglos - 20-11-2012, 16:05

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste