29-11-2012, 15:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2012, 15:40 von Pistachio 00.)
(29-11-2012, 15:08)p schrieb: Das ist sozusagen die amtliche Version von "es bleibt immer was hängen". Der sogenannte Restverdacht ist ein Gummibegriff, den man immer vorschützen kann.In der Tat. Es gibt dazu auch verschiedene Urteile verschiedener Gerichte - wie gesagt sehr komplex und ein ganz eigenes Thema.
Bei mir führte übrigens die Version von "es bleibt immer was hängen" zur Verweigerung des gSR durch ein OLG, Begründung: die KM habe nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen (trotz Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO wg. fehlendem Tatverdachts) nun kein Vertrauen in den KV mehr ... Beschwerde und Rüge wg. Verletzung des Anspruchs auf rechtl. Gehör erfolglos ... die paranoide verhaltensgestörte KM hat weiterhin alleinige Verfügungsgewalt über das Kind ...
Fazit: eine von tausenden Falschbeschuldigungen, die für den Beschuldigenden - im Gegensatz zu dem Beschuldigten - folgenlos bleiben.
Welche Folgeschäden möglicherweise bei meiner Tochter durch all die Befragungszeremonien entstanden sind, verdränge ich einfach.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel