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Patientenverfügung?Testament?
#10
Testament:

Die deutschen Gesetze sind garnicht so einfach. Fallbeispiel:
Ein geschiedener Mann heiratet noch einmal, hat aus der ersten Ehe ein gemeinsames Kind.
Stürbe er, würde seine Frau und sein leibliches Kind jeweils die Hälfte des Vermögens bekommen. Bei Gütertrennung wäre das Erbe entsprechend größer!!
Nun möchte der Mann natürlich zuerst seine Ehefrau absichern. Welche Möglichkeiten bleiben ihn?
Berliner Testament mit Verzichtsklausel, dann würde das Kind auf Verlangen nur noch 1/4 als Pflichtteil bekommen.

Andere Chance: Der Mann zahlt seinem Kind einen Betrag X, das Kind unterschreibt im Gegenzug eine Verzichtserklärung beim Notar, somit wäre die Ehefrau abgesichert und es gäbe keine Streitigkeiten.


Gerade bei uns geschiedenen Männern gibt es viele Fallstricke und es ist ein sehr komplexes Thema. Ich beschäftige mich z.Z. damit. Man ist hier sehr unfrei durch den Gesetzgeber!!!!
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Nachrichten in diesem Thema
Patientenverfügung?Testament? - von Bernie - 07-12-2012, 12:49
RE: Patientenverfügung?Testament? - von p__ - 07-12-2012, 13:52
RE: Patientenverfügung?Testament? - von Nathan - 07-12-2012, 14:12
RE: Patientenverfügung?Testament? - von Bernie - 07-12-2012, 14:15
RE: Patientenverfügung?Testament? - von blue - 07-12-2012, 19:45
RE: Patientenverfügung?Testament? - von Bernie - 07-12-2012, 22:43
RE: Patientenverfügung?Testament? - von blue - 07-12-2012, 22:57
RE: Patientenverfügung?Testament? - von Nathan - 08-12-2012, 03:19
RE: Patientenverfügung?Testament? - von Bernie - 08-12-2012, 10:31
RE: Patientenverfügung?Testament? - von Heinrich - 01-02-2013, 13:27

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