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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#28
Nun sind endlich auch die Juristen aufgewacht und erkennen die konspirative Aktion bei der Änderung des Unterhaltrechts (jurisPR-FamR 2/2013)

Während bei anderen Gesetzesvorhaben ein längerer Vorlauf üblich ist, in dem der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis breiter Raum für inhaltliche Stellungnahmen zu dem geplanten Gesetzeswortlaut und seinen Auswirkungen gegeben wird und in dem vielfach auch Sachverständigenanhörungen im Bundestag stattfinden, erfolgte diese Änderung in aller Stille quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Klar analysiert wird auch, was es mit der Änderung auf sich hat. Die Bundesregierung wird der Lüge überführt:

Durch die geänderte Formulierung wird auch nicht nur – wie die Gesetzesbegründung vorgibt – eine Klarstellung vorgenommen. Die Regelung geht nach ihrem Inhalt erkennbar über die reine Klarstellung und Bestätigung der bisherigen Gesetzeslage nach der BGH-Rechtsprechung hinaus.

...und die Folgen

Die Neufassung hat damit nicht nur Bedeutung für die mehr und mehr auslaufenden Altfälle, sondern hat auch gravierende Konsequenzen für solche Ehen, die erst unter dem neuen Recht geschlossen worden sind und sogar in Zukunft noch geschlossen werden.
http://url9.de/w6B
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von borni - 23-01-2013, 02:29
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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