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UN – Menschenrechtssitzungen
#11
(08-02-2009, 22:45)henning schrieb: Der Bericht des "Vereins für Kinderrechte" wurde völlig unterschlagen. Dass ex-Richter am BVerG DI FABIO, der das Urteil vom 14.10.2004 ( siehe Protestnote )mit unterschrieb, nunmehr in dem Verein amtiert, hat sicherlich etwas mit der Sache zu tun.

Ich bin ja bekennenderweise Anti-Verschwörungstheoretiker, aber

1) Was hat di Fabio im Verein für Kinderrechte verloren?
Er hat mit dafür gesorgt, daß das BVerfG die EMRK in Deutschland für ungültig erklärt, aber wie konnte er dafür sorgen, daß der Bericht nicht an die UN geht?

2) Renate Jäger am EGMR blockt konsequent alle Fälle von staatlichem Kindesentzug aus Deutschland ab.

Das riecht förmlich nach einem Komplott, Herr Briody!
Oder?

Ich hab mich mal auf die UN-Kinderrechte eingeschossen und da das Ganze ziemlich umfangreich ist, auf den §18 konzentriert:
Zitat:Both parents share responsibility for raising their children and should always consider what is best for their children.

Hier durfte sich Deutschland 16.09.1994 initial zu äussern.
Da es wie befürchtet langatmig und ausufernd bei der nimmermüden staatlichen Bevormundung der Eltern und Kinder wurde, hier meine Zusammenfassung:
Bei uns ist alles chico!
http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/(Symbol...enDocument

Das hat die UN ganz genauso gesehen. Kein Wort über Deutschland und den Artikel 18:
http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/(Symbol...enDocument

9 Jahre vergehen...Zwischendurch:
2001 gab das BMFSJ der UN wegen dem CRC sinngemäss zu Protokoll, daß 1998 Gesetze erlassen wurden, die dem Kind ungehinderten Zugang zu seinen leiblichen Eltern (!) ermöglichen und dies als bedingungsloses Recht von Eltern und Kindern erklärt (S. 24) (http://www.unicef.org/specialsession/how...any_en.pdf). Dies entspricht den Artikeln 2,3,5 und 18 der UNCRC.

Das ist zwar voll gelogen, aber witzigerweise hat dieses Dokument auch niemand datiert oder unterzeichnet.

Am 24.07.2003 gibt es ein neues update aus Deutschland.
http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/898586b...40035da4b/$FILE/G0343231.pdf

Auch unverheiratete Eltern haben jetzt ein gemeinsames Sorgerecht und alles ist gut.

Diesmal läßt sich die UN aber nicht komplett täuschen. Am 30.01.2004 wird geantwortet:
Zitat:Der Ausschuss ist allerdings nach wie vor besorgt, dass die Rechtsprechung noch nicht in der Lage ist, das letztere Gesetz [gemeint ist das gemeinsame Sorgerecht, Anm. d. Verf.] in vollem Umfang umzusetzen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, alle notwendigen Maßnahmen für eine umfassende Umsetzung der neuen Bestimmungen des Kindschaftsreformgesetzes, insbesondere durch eine geeignete Ausbildung der Amtsrichter, zu ergreifen.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...ikel44.pdf

Hoppla, hier hatte wohl jemand aus dem Nähkästchen geplaudert, vielleicht war es der Verein "Rechte für Kinder e.V.", bevor di Fabio zuschlagen konnte - man weiss es nicht genau.

Eher nicht!
di Fabio ist zwar auf der homepage der Vereins zu finden, eine Mitgliedschaft im Verein oder eine Verbindung zur UPR-Sitzung zu konstruieren, klingt ohne weitere Hinweise reichlich weit hergeholt.
Es war einfach "Pech", daß sich aus der Eingabe des Vereins während des UPR nur Polen für den Jugendamts-Aspekt interessiert hat.
Der Verein selbst geht mit Deutschlands Rolle bei der Umsetzung der UNCRC jedenfalls hart ins Gericht, gehört aber zu keiner Organisation, die der UNCRC zuarbeitet.
Und di Fabio selbst ist eher ein Vertreter der konservativen Generation.
Was ihn dazu verleitete die EMRK für Deutschland für ungültig zu erklären, mag ich nicht zu beurteilen. Denkbar sind alle möglichen Ursachen. Mit diesem Urteil hat Deutschland einen weiteren Freifahrtsschein in Sachen Unterdrückung von Menschenrechten bekommen, aber ob dies im Sinne der Sache des femifaschistischen Regimes von di Fabio auch so gedacht war? Hmm...
Und wie lange Deutschland seinen europäischen Partnern dauerhaft auf die Nase binden wird, daß es auf die EGMRK einen schönen, grossen Haufen macht? Noch mehr Hmm...

Auf der anderen Seite: Die Wahrnehmung ausserhalb Deutschlands bezüglich deutsche Kinderrechte ist äusserst deprimierend.
Es wird in Sitzungen mit Deutschland über Kindersoldaten, Flüchtlingskinder und Rechten von transsexuellen Kindern schwabuliert, ohne daß auch nur ansatzweise ein Gedanke keimt, daß systematisch gegen die Paragraphen 9 (Kontakt zu beiden Eltern) und 18 verstossen wird.
Stattdessen erdreistet sich Deutschland auch noch anderthalbjahrzehnte nach der Ratifizierung, Vorbehalte genau gegen diese Paragraphen zu erheben, um seine systematischen Kindesrechtsverstöße unter dem Deckmantel Kindeswohl zu vertuschen.
Von geschlechtsrassistischen Urteilen in diesem Zusammenhang möchte ich gar nicht erst Anfangen zu parlieren.

Die geschönten Berichte werden abgenickt und die Protestnoten versickern ungehört.
Von Seiten der NGOs (non-governmental-organisations), die von der UNCRC gehört wird, kann man was erwarten? Nun, hier ein paar der teilnehmenden Gruppen:

Associated Country Women of the World
International Alliance of Women
International Council of Jewish Women
International Council of Women
International Federation of Business and Professional
Women
International Federation of Women in Legal
Careers
Women’s World Summit Foundation
World Alliance for Breastfeeding Action
World Association of Girl Guides and Girl Scouts
World Movement of Mothers
World Union of Catholic Women’s Organisations

Ich persönlich sehe da kein Land...

Nationale Ableger, die sich für die Umsetzung der UNCRC in nationales Recht einsetzen werden auf der NGO homepage gelistet. Diese Verbände arbeiten der NGO zu, die diese Berichte dann an die UNCRC weiterleitet.
Sie sind das einzige Gegengewicht zur Meinung des jeweiligen Landes, welches sich vor der UN verantworten muss.
Unter Deutschland befindet sich als einzige Referenz die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, kurz AGJ.
Die AGJ wird als einzige "unabhängige" deutsche Stimme von der UN neben dem BMFSJ gehört.

In einem Erfahrungsbericht hat das AGJ seinen Aktionsplan vorgestellt und die Umsetzung in den letzten 10 Jahren beschrieben.
Artikel 9 und 18 sind als Ziele nicht einmal ansatzweise erwähnt.
http://www.crin.org/docs/resources/publi...WP2_en.pdf
Mitglieder sind u.a die Länderministerien für FSJ und die BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER LANDESJUGENDÄMTER.
Da bekommen doch die Worte "Kinderrechte" und "regierungsunabhägige Organisationen" dorch gleich einen anderen Klang, oder?
djb und ISUV fehlen natürlich nicht auf der Mitgliederliste.
Auf einmal weicht die Verwunderung über die allgemeine Unwissenheit über das kranke deutsche System einer Erkenntnis...

Die sind international bestens und langjährig organisiert.
Auch "Unabhängigkeit" bekommt einen anderen Geschmack, wenn alle Mitglieder im AGJ am status quo mitverdienen.

Master Chief
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borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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UN – Menschenrechtssitzungen - von henning - 22-01-2009, 20:34
RE: UN – Menschenrechtssitzungen - von Master Chief - 19-06-2009, 10:03
RE: UN – Menschenrechtssitzungen - von Gast1 - 09-02-2009, 14:40

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