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Unterhaltsflüchtling auf den Philippinen gefasst und ausgeliefert
#10
(21-12-2012, 12:00)p schrieb: Dann beantrage, das sei legitimes Vorgehen gemäss Art. 5 Abs. 3 GG. Steht sogar noch vor Müttern und Familie.

Ich habe mich an den üblichen Trennungsschmutz nicht beteiligt. Meine Schriftsätze sind unpersönlich, ohne Anschuldigungen und nicht länger als 1,5 Seiten. Meine Ex rede ich in der mündlichen Verhandlung warmherzig mit ihrem Vornamen an und ich bin voller Verständnis für ihre denkbar schlechte Situation. Sie hat mein volles Mitgefühl. Leider geht sie, wie alle meine Exen, leer aus und meine Leistungsfähigkeit ist seit 7 Jahren unterhalb des Pfändungsgrenze. Meine langjährige Kontinuität hat sogar die Richterin beeindruckt und sie hat sofort gecheckt, dass ich ein erstklassiger Mitspieler ohne Geld bin. Ich stehe für Gespräche und Gerichtsverhandlungen immer zur Verfügung. Köstlich!

Das gesetzlich gestützte Nichtzahlen von Unterhalt praktiziere ich nun doch schon recht lange. In 3 Jahren werde ich das 10jährige Jubiläum feiern.
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RE: Unterhaltsflüchtling auf den Philippinen gefasst und ausgeliefert - von Leutnant Dino - 21-12-2012, 12:29

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