@neumanna...
Stellt deine Frage so eine Art Test dar, oder was sollte die "Knutschanmerkung= Aufsichtspflichtverletzung" bedeuten?
Zur Aufsichtspflicht und ggf. deren Verletzung steht allein unter:
http://www.juraforum.de/lexikon/aufsicht...verletzung
explizit geschrieben. Und da gibt es nun mal a-d als Voraussertzungen für die Erfüllung von Aufsichtspflichtverletzung.
Nachdenkenswert wären die Punkte
1. Aufsichtspflicht der Eltern.
2. Aufsichtspflicht eines Erziehers.
Gab es im von dir geschilderten Fall eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht und den Einritt eines Schadens, der kausal auf der Aufsichtspflichtverletzung beruht?
Frage: Kann man durch rumknutschen schuldhaft seine Pflicht zur Aufsicht gegenüber Anderen verletzten?
Stellt deine Frage so eine Art Test dar, oder was sollte die "Knutschanmerkung= Aufsichtspflichtverletzung" bedeuten?
Zur Aufsichtspflicht und ggf. deren Verletzung steht allein unter:
http://www.juraforum.de/lexikon/aufsicht...verletzung
explizit geschrieben. Und da gibt es nun mal a-d als Voraussertzungen für die Erfüllung von Aufsichtspflichtverletzung.
Nachdenkenswert wären die Punkte
1. Aufsichtspflicht der Eltern.
2. Aufsichtspflicht eines Erziehers.
Gab es im von dir geschilderten Fall eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht und den Einritt eines Schadens, der kausal auf der Aufsichtspflichtverletzung beruht?
Frage: Kann man durch rumknutschen schuldhaft seine Pflicht zur Aufsicht gegenüber Anderen verletzten?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.