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Runterstufung Düsseldorfertabelle
#8
Frage:

Angenommen meine Tochter beginnt eine Ausbildung, so kann ich die Hälfte ihres Einkommens abzüglich 90€ (bzw. Einkommen-90€ durch 2)von meinem Unterhalt abziehen.
Nun hat sie aber den Titel auf Stufe 7 bis zum 18. LJ.

Muss ich eine Änderung einklagen, sofern eine Reduzierung nicht freiwillig geschieht?
Bei der Klage werden die Erfolgsaussichten wahrschenlich gut aussehen. Wer bezahlt in dem Fall die Kosten? Ich, JA, KM?
Kann ich die die jeweilige Person ab Beginn der Ausbildung in Verzug setzten, um zuviel bezahlte Unterhaltsleistungen zurückzubekommen?

Das wars nun auch erstmal.Blush
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von blue - 09-01-2013, 17:13
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von Rockwurst - 09-01-2013, 17:59
RE: Runterstufung Düsseldorfertabele - von p__ - 09-01-2013, 19:02

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