15-01-2013, 13:27
Das bedeutet, dass ein Kind, das mit z.B. 17 Jahren die Hauptschule verlässt (Ende der allgemeinen Schulpflicht) und keinen Bock hat sich eine Ausbildung zu suchen, nicht vom Vater noch bis 18 mit Unterhaltszahlungen versorgt wird, sondern genau 3 Monate Zeit hat, sich zu überlegen, wie es zukünftig sein eigenes Geld ranschafft, oder ob es vielleicht doch nicht lieber eine Ausbildung machen will, bzw. sich wenigstens um eine bemüht.
Du solltest für dich in deinem Fall eine wesentlich knappere Formulierung wählen, gibt ja wie gesagt hier in der TFAQ im Downloadbereich eine Vorlage.
Du solltest für dich in deinem Fall eine wesentlich knappere Formulierung wählen, gibt ja wie gesagt hier in der TFAQ im Downloadbereich eine Vorlage.