15-01-2013, 18:36
(15-01-2013, 18:25)Simon ii schrieb: Meine Erfahrung mit Titeln ohne diese 2-Jahres-Frist ist bisher, daß meistens auf eine regelmäßige Prüfung des Einkommens verzichtet wird, was mir schon einige EUR gespart hat.
Kann ich nicht bestätigen. Viele Jugendämter lassen den Rechner automatisch nach zwei Jahren einen Standardbrief mit Einkommensprüfungsbefehl generieren, unabhängig von einem Titel. In Fällen mit Schulden ohne Vollstreckung sogar jährlich.
Eine Befristung auf zwei Jahre ist eigentlich immer sinnvoll.