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Nachehelicher Unterhalt - Abfindung oder Ratenzahlung?? Vorteile/Nachteile??
#30
(20-02-2013, 14:58)blue schrieb: Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags sämtliche Ansprüche auf Zahlung nachehelichen Unterhalts abgegolten sind.

Das ist der Standardsatz. Er kann ausgehebelt werden durch die üblichen Begrenzungen, dass Verträge zu Lasten Dritter für sittenwidrig erklärt werden können. Wenn die Ex das Geld verjuxt oder krank wird oder oder oder und beim Staat wegen Hilfen anklopft, dann kannst du den Satz in der Pfeife rauchen.

Ansonsten ist eine Abfindung in Ratenform nichts weiter als eine besonders unflexible Unterhaltszahlung. Die Vor- und Nachteile davon sind schon in anderen Threads beschrieben. Die Ex kann z.B. nach der Unterschrift unter die Abfindung zum Standesamt gehen und den Next heiraten, trotzdem muss auf Heller und Pfennig weitergezahlt werden. Bei normalem Ehegattenunterhalt wäre ihr Anspruch verwirkt.

Regelmässig ist es so, dass im Laufe der Zeit eher Verwirkungsgründe für Ehegattenunterhalt kommen wie Gründe, länger und mehr zu bezahlen. Das Maximum wird immer am Anfang ausgeschöpft. Der Erwartungswert einer Abfindung ist für den Pflichtigen somit immer höher wie bei normalem Unterhalt. Wer das in die Abfindung einpreisen kann und eine Ex hat, die sich Berechenbarkeit und Fairness bewahrt hat, der kann auch auf Abfindungen gehen.
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RE: Nachehelicher Unterhalt - Abfindung oder Ratenzahlung?? Vorteile/Nachteile?? - von p__ - 20-02-2013, 15:49

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