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BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt
#1
BGH - Urteil vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11
Volltext: http://openjur.de/u/596835.html

Elternunterhalt gehört zum Megathema der Zukunft, sobald die "Generation Scheidung" ins Rentenalter kommt - vor allem Väter. Ausgeplündert und durch langjährige Unterhaltspflichten am Vermögensaufbau gehindert, die Rente durch Versorgungsausgleiche zusammengestrichen: Der spätere Rückgriff auf die Kinder hat bereits deutlich zugenommen und wird noch weiter zunehmen.

Der BGH ändert nun ein paar Kleinigkeiten an der Berechnungsmethode, nach der die Kinder zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen werden.

- jetzt darf auch der Ehegatte eines unterhaltspflichtigen Kindes Geld für eine eigene Altersvorsorge abziehen, sein Bedarf an Familienunterhalt wird also entsprechend ansteigen und die verfügbaren Beträge für Elternunterhalt senken.
- bislang musste sogar der Taschengeldanspruch für Elternunterhalt aufgewendet werden. Da hat der BGH einen Mindestselbstbehalt eingeführt und "nur" die Hälfte des Taschengeldes angerechnet.

Dieser Anspruch war zwar ohnehin nie einklagbar und damit ziemlich witzlos. Einige weitere Details, u.a. zur erlaubten Sparquote finden sich in der verlinkten Urteilsbegründung.
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BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von p__ - 27-01-2013, 22:46
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 28-01-2013, 20:16
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 13-05-2014, 19:23

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