28-01-2013, 21:54
Warten auf Studienplatz war es nicht. Einfach nur 4 Jahre lang gejobbt...
Ich denke daß dies für die Unterhaltsberechnung eher nicht relevant ist und ein Unterhaltsanspruch für das jetzt anstehende Studium entsteht. Die Frage ist nur: wie lange muß der Unterhalt bezahlt werden? Bis 25 oder länger?
Ich denke daß dies für die Unterhaltsberechnung eher nicht relevant ist und ein Unterhaltsanspruch für das jetzt anstehende Studium entsteht. Die Frage ist nur: wie lange muß der Unterhalt bezahlt werden? Bis 25 oder länger?