Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170
#1
Hallo,

ich werde die Vorgeschichte erstmals nicht groß erzählen. Ihr könnt ja suchen Smile
Kurz gefasst: habe ich eine extrem schmutzige Trennung/Scheidung wie viele anderen hier im Forum.

Jetzt läuft eine 170er Sache gegen mich (nicht die erste, die Exe ist da nicht besonders zimperlich). Ich bin zwar im Ausland, beabsichtige aber aus strategischen Gründen auf die Anzeige zu reagieren, zumindest mit einer Stellungnahme. Ich habe meine Akte sehen können – es ist beeindruckend was da so alles geschnüffelt wird Angel
Ich habe zwar einen Rechtsanwalt, aber er ist faul, unengagiert und nur am Geld und dem schnellen Beenden der Sache durch Zahlungen meinerseits interessiert.

Ich kann mir vorstellen, dass er vielleicht eine kurze Stellungnahme macht, ausschließlich zu den strafrechtlichen Aspekten (Leistungsfähigkeit früher und jetzt, Geldflüsse, Unterhaltspflichten…). Mehr wird er wahrscheinlich nicht machen wollen

Ich wollte aber noch zusätzlich selber so etwas wie Klarstellung schreiben. Und zwar zu den Punkten, die nicht direkt mit dem Strafrecht zu tun haben, eher wird’s da um Umgang, gemeinsames Sorgerecht, Umgang der Mutter mit dem Unterhalt meiner Tochter, Umgang des Next mit meiner Tochter, Hausratteilung usw gehen…

Ich verstehe, das wird alles den Tatrichter wohl nicht interessieren, aber die Akte ist voll mit den Verleumdungen und Lügen (die auch nicht strafrechtlich relevant sind), aber mich in einem sehr schlechten Licht darstellen. Ich glaube eine „Richtigstellung“ (mit Belegen) würde den Richter zumindest mental beeinflussen. Außerdem möchte ich alle diese Fakten protokollieren und in der Akte haben – ich gehe davon aus, dass die aktuelle Anzeige eingestellt wird, aber die weiteren werden bestimmt folgen… Das Kind ist sehr jung.

Also, erstmals eine grundsätzliche Frage: würdet ihr so etwas schreiben und dem StA zuschicken?

Dann, wenn ja, in welchem Ton? Ich meine, in dem TFAQ steht – „nie negativ über die Kindsmutter sprechen“. Gilt dies auch beim Strafgericht für einen voll entsorgten Vater/Aufgeber? Momentane Skizze dieser Stellungnahme ist schon sehr negativ der Mutter gegenüber (ist ja "nur" als ein Gegenschlag gedacht, kein atomarer Erstangriff), soll ich versuchen möglichst „positiv“ zu formulieren?

Ganz harte Bandagen: wenn ihr gewusst hättet, dass euer Kind vom Next geschlagen und misshandelt wird – was würdet ihr machen? Stellt mal vor, diese Information kommt aus dem vertrauten Kreis und es gibt einige Indizien, dass sie stimmt. Aber keine hundertprozentige Wahrscheinlichkeit. Ich weiß, man kann eine Strafanzeige erstatten kann, aber zuerst die Frage ob man diesen Vorwurf im 170er Verfahren in den Mund nehmen sollte.

Ich freue mich auf eure Tipps und Diskussionen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170 - von FreiHerr - 05-02-2013, 23:02

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  VKH, PKH Stellungnahme Gegner Arminius 4 3.464 15-01-2019, 20:56
Letzter Beitrag: Arminius
Question Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe Waldmann 1 5.117 16-12-2012, 20:24
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste