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Kindesunterhalt Beurkunden lassen
#1
Hallo ich hab am Dienstag einen Termin beim JA um ein Urkunde erstellen zu lassen. Würde das Nachfolgende so durch gehen oder gibt es Punkte die ich anders formulieren müsste?

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Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie
über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:

1. Für mein Kind *** geboren am ***
bin ich **, geboren am *** unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch
des Kindes ist noch nicht tituliert.

2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum 3. eines jeden Monats den folgenden Unterhalt
im Voraus zu zahlen.

Vom 01.03.2013 an monatlich 333€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes,
ab der zweiten Altersstufe 383€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes und
ab der dritten Altersstufe 448€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes.

Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
333,00 Euro abzüglich 92,00 Euro Hälftiges Kindergeld = 241,00 Euro monatlich.

3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung
zu erteilen.

Diese Urkunde ist nur solange Gültig wie *** tatsächlich bei seiner Mutter wohnt.
Diese Urkunde verliert die Gültigkeit bei einer Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes,
***, welches am *** erreicht ist.

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Danke für eure Tipps schonmal im voraus.
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von ohnec - 10-02-2013, 17:57
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von iglu - 10-02-2013, 18:04
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von p__ - 10-02-2013, 18:20
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von p__ - 10-02-2013, 18:32
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von iglu - 10-02-2013, 18:35
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von p__ - 10-02-2013, 18:44

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