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Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung
#1
Liebe Leidensgenossen,

im vergangenen Jahr habe ich die Rente wg. voller Erwerbsminderung bewilligt bekommen. Das hat zur Folge, dass z.Z. eine Abänderungsklage beim Gericht läuft, da ich nur noch EUR 800,-- zur Verfügung habe (zahlte für 2 minderjährige Kinder bis Rentenauszahlung den Mindestunterhalt).

Es hat den Anschein, dass dem Gericht die Definition "volle Erwerbsminderung" nicht geläufig ist, da jetzt ärztl. Gutachten angefordert werden, die belegen sollen, dass ich keiner Nebentätigkeit mehr nachgehen kann?????!

Falls die Sache für mich negativ ausgehen sollte möchte ich mich so gut wie möglich vorbereiten da ich weder den Unterhalt leisten noch eine Nebenbeschäftigung aufnehmen kann und hoffe auf ein paar hilfreiche Tipps.

Was muss ich tun, dass mir trotz Pfändung noch genug zum leben bleibt?

1. Wie kann ich die Rente vor Pfändung schützen?
2. Lohnt es sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein P-Konto einzurichten (Dispo habe ich vorsichtshalber schon mal auf 0 EUR gesetzt)?
3. Kann es passieren, dass auch eine Sachpfändung durchgeführt werden kann oder beschränkt sich eine derartige Pfändung i.d.R. auf Geldleistungen?
4. Andere Tipps?
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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Nachrichten in diesem Thema
Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von ali mente - 21-02-2013, 15:17
RE: Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung - von Ibykus - 22-02-2013, 14:28

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