31-03-2014, 09:50
(07-03-2014, 21:12)Timo Sassi schrieb: Man ist übrigens nicht verpflichtet einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dann entfallen auch die unterhalts- und sozialrechtlichen Probleme.
Was wichtig ist, zu vermitteln, dass der familienrechtliche Vorteil eines Sachbezuges nie höher sein kann als der steuerrechtliche.
Im Gegenteil. Die gängige Rechtssprechung der OLG geht davon aus, dass der familienrechtliche Vorteil sogar geringer ist, als der steuerrechtliche Vorteil.
Der geldwerte Vorteil wird im Rahmen der Steuerberechung dem Arbeitslohn zugerechnet, der Steuer und den Sozialabgaben unterworfen und abgeführt und anschließend vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Somit ist der Auszahlungsbetrag eines Arbeitnehmer mit Firmenwagen gegenüber einem Arbeitnehmer ohne Firmenwagen bei gleichen Arbeitslohn um die Höhe der Steuern und Sozialabgaben reduziert.