(01-03-2013, 23:04)Das Nerdliche Orakel schrieb:Eben. Hier wird es etwas schwieriger. Denn einerseits ist streitig, ob und wie der AE-Zuschlag zwischen den Eltern aufzuteilen wäre. Andererseits würde die Mutter im obigen Beispiel den Kinderzuschlag bekommen = 140€ pro Kind!! http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...schlag.pdf(01-03-2013, 15:10)sorglos schrieb:Der Alleinerziehendenzuschlag sind noch einmal 138 Euro.Zitat:(= liegt 330 über Hartz IV) = kein Ämterstreß*) Alleinerziehungszuschlag hab ich jetzt mal der Übersichtlichkeit halber weggelassen
Eine Frau, die 1325 Euro fürs Nichtstun kriegt und für für 192 Euro mehr 170 Stunden arbeitet, muss bekloppt sein.
Der VAMV wirbt sogar damit [will kein Link jetzt setzen] dass die Alleinerziehende wählen kann ob sie AE-Zuschlag oder Kinderzuschlag nimmt.
Also wäre sie noch bekloppter, wenn sie zu dem Mindestlohn arbeiten würde.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #