11-04-2013, 13:07
(11-04-2013, 12:21)Ibykus schrieb: Unterhalt und Umgang stehen zwar nicht in einem (synallagmatischen) Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.
Leider gilt das beiderseits. Frau Blumentopf wird sich titulierten Unterhalt einfach holen plus Vollstreckungskosten, wenn sie nichts mehr bekommt weil alles auf einem Sperrkonto landet. Umgang kann sie ungerührt wie bisher weiter sabotieren.
Die Sperrkontosache ist sinnvoll bei einer Abänderungsklage, aber nur über den strittigen Teil und wenn die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gelungen ist.