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Unterhalt wurde vom JA neu berechnet
#28
(06-04-2013, 10:42)Simon ii schrieb: Nach meiner Erfahrung ist es eher selten, daß tatsächlich alle zwei Jahre eine Überprüfung Deiner Einkommensverhältnisse erfolgt, wenn Du einen unbefristeten Titel hast (wie üblich: 18 Jahre-Grenze beachten!).
Nach meiner Erfahrung ist die Befristung eher weniger das Problem.
Daher rate ich ja auch auf eine Befristung von 2 Jahren.

Die JA-Tusse geht jedoch davon aus, das die Dynamisierung mehr Kohle einbringt. Sie geht davon aus, dass Du nach mindestens zwei Jahren mehr verdienst.

Wenn Deine Dame das bisher nicht gemacht hat, ist das gut für Dich.

Ich gehe davon aus, dass ich im Oktober dieses Jahres von denen belästigt werde, obwohl ich einen Dynamischen (nach Dütab) und unbefristeten Titel mein Eigen nennen darf. Wink

Nenn mir mal Dein zuständiges JA. Ich werde die Damen dann mal auf Dich hetzen. Smile
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RE: Unterhalt wurde vom JA neu berechnet - von blue - 04-04-2013, 19:06
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