31-05-2013, 19:01
Mach gar nichts und lass die Beiständin klagen. Meistens tun sie das nicht. Der Lohn der Arbeit ist schlisslich nur eine monatliche Unterhaltsüberweisung, die exakt dem sowieso schon bestehenden Titel entspricht.
Eine Befristung (zwei Jahre) lässt sich auch im Verfahren fordern. Begründen kann man das immer. Das kann man auch der Beiständin schreiben. Ob der Titel dynamisch sein "muss", ist nicht so eindeutig, man probiert es eben. Aus Angst vor einer Klage gleich ein Seil zu kaufen, an dem man aufgehängt wird würde ich jedenfalls nicht.
Eine Befristung (zwei Jahre) lässt sich auch im Verfahren fordern. Begründen kann man das immer. Das kann man auch der Beiständin schreiben. Ob der Titel dynamisch sein "muss", ist nicht so eindeutig, man probiert es eben. Aus Angst vor einer Klage gleich ein Seil zu kaufen, an dem man aufgehängt wird würde ich jedenfalls nicht.