28-03-2013, 14:49
(28-03-2013, 12:51)mischka schrieb: Das Kind war verhaltensauffällig nach den Umgängen, daher ist sie mit ihm zur Psychotherapeutin. Und da es dem Kind schadet und ich ja sowieso ein böser Stalker bin, kann sie mir das Kind nicht anvertrauen. Das hat dem Richter gereicht...
Peinlich, was diesem Richter reicht. Deshalb schon vorher die Grundlage wegziehen: Stalkinglügen sind zu unterlassen.