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Argumente gegen begleiteten Umgang
#44
(29-03-2013, 00:38)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wie sieht dein Nichtakzeptieren aus, wenn dir nur begleiteter Umgang gewährt wird, und du dich dafür auch noch bedanken sollst?
Falsche Frage. Mehrfach. Umgang wird "dem Vater" nicht "gewährt". Wer sich für Umgang bedankt, hat eh nen Schuß.

"Nichtakzeptieren" kann man in der Form durchführen (nachdem mehrere begleitete Umgänge [5-8 maximal] stattfanden und positiver [hinsichtlich Vater-Kind-interaktion] Bericht des Umgangsbegleiters vorliegt:

1. Zum entsprechenden "Hilfeplangespräch" mit Begleitung hingehen. Dieser schreibt still mit.
2. Klar sagen, dass man zu weiteren begleiteten Umgängen nicht bereit ist, weil diese nicht erforderlich sind.
3. Auffordern die "Kindeswohlgefährdungsgründe" zu benennen UND ausdrücklich ins Protokoll aufzunehmen, die angeblich gegen unbegleiteten Umgang sprechen und sich auf den Vater beziehen. [andere an den Haaren herbeigezauberte Gründe, wie "fehlendes Vertrauen der Kimu, etc. " als nicht umgangsrelevant bezeichnen.] Wenn keine Kindeswohlgefährdungsgründe benannt werden, auffordern dies so ausdrücklich im Protokoll festzuhalten.
4. Auffordern, die Gründe zu benennen, weshalb jetzt DEM Kind der Umgang weiter verwehrt wird (nicht dem Vater) und ins Protokoll.
5. Wenn sie sich weigern, selbst Protokoll (kurz+Prägnant) anfertigen und zur Akte geben.

Wenn ergebnislos, anschließend sofort:
--> Antrag Umgangsregelung ans Gericht, eigenes Protokoll anfügen (falls JA nicht tätig wird)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Argumente gegen begleiteten Umgang - von Ibykus - 29-03-2013, 12:59
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