01-04-2013, 20:16
Die Einmalzahlungen in Form von Weihnachtsgeld oder/und Urlaubsgeld sind wegen der hohen Besteuerung dieser Beträge grundsätzlich sinnvoll. Monatliche Zahlungen sind auch eine Idee. Man sollte grundsätzlich nur noch Versicherungsprodukte abschließen, die der Staat "fördert", da der Sparer sowieso seit Langem hinters Licht geführt wird.
Zu Deiner Frage :
Grundsätzlich wird es schwer, diese Verträge an zu tasten, denn obwohl die versicherte Person (also Du) alle Rechte aus dem Vertrag herleiten kann (sofern nur Dein Geld umgewandelt wird und nicht zusätzliches Geld Deines AG), ist Dein AG der Versicherungsnehmer.
Um aber den Effekt zu erzielen, den Du Dir vielleicht wünschst, müsste man schon ein wenig "gestalten".
Also : Den Arbeitslohn um beispielsweise 100 € brutto senken. (Ist nur ein Zahlenbeispiel).
Diese 100 € nimmt der AG und zahlt sie als Arbeitgeberleistung in Deinen Vertrag.
Dann hast Du eine arbeitgeberfinanzierte betr. Altersversorgung, an die NIEMAND ran kann (ist ja nicht Dein Geld, sondern eine zusätzliche Leistung des AG) und Du selbst hast Dein unterhaltsrelevantes Einkommen "gesenkt".
Ist natürlich erst dann zu "vermitteln", wenn man dies VOR div. Unterhaltsklagen macht. Wäre zumindest der Optimalfall.....
Übrigens hilft diese Variante auch bei der Verbraucherinsolvenz, sich trotzdem pfändungssicher eine Altersversorgung auf zu bauen.
Der AG muß halt mit machen. Ist aber für ihn nicht von Nachteil.
Mach aber nicht irgendeinen Fondgebundenen Scheiß bei der Pfeffeminzia und dem nächstbesten Treppenterier. Ich weiß wovon ich rede. Ich komme aus der Branche ;-)
Zu Deiner Frage :
Grundsätzlich wird es schwer, diese Verträge an zu tasten, denn obwohl die versicherte Person (also Du) alle Rechte aus dem Vertrag herleiten kann (sofern nur Dein Geld umgewandelt wird und nicht zusätzliches Geld Deines AG), ist Dein AG der Versicherungsnehmer.
Um aber den Effekt zu erzielen, den Du Dir vielleicht wünschst, müsste man schon ein wenig "gestalten".
Also : Den Arbeitslohn um beispielsweise 100 € brutto senken. (Ist nur ein Zahlenbeispiel).
Diese 100 € nimmt der AG und zahlt sie als Arbeitgeberleistung in Deinen Vertrag.
Dann hast Du eine arbeitgeberfinanzierte betr. Altersversorgung, an die NIEMAND ran kann (ist ja nicht Dein Geld, sondern eine zusätzliche Leistung des AG) und Du selbst hast Dein unterhaltsrelevantes Einkommen "gesenkt".
Ist natürlich erst dann zu "vermitteln", wenn man dies VOR div. Unterhaltsklagen macht. Wäre zumindest der Optimalfall.....
Übrigens hilft diese Variante auch bei der Verbraucherinsolvenz, sich trotzdem pfändungssicher eine Altersversorgung auf zu bauen.
Der AG muß halt mit machen. Ist aber für ihn nicht von Nachteil.
Mach aber nicht irgendeinen Fondgebundenen Scheiß bei der Pfeffeminzia und dem nächstbesten Treppenterier. Ich weiß wovon ich rede. Ich komme aus der Branche ;-)