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Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige
#9
(15-04-2013, 15:51)Knecht schrieb: Madame ist auf einer 50% - Teilzeitstelle ausschließlich in der Nachtschicht tätig. Ich hatte die Hoffnung, sie könnte auf 70-75% arbeiten.....

Wird sie vielleicht auch, aber erst, wenn Unterhalt fliesst. Irgendwann, nach der Scheidung.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige - von Ibykus - 11-04-2013, 11:40
RE: Trennungsunterhalt für Arbeitsunwillige - von Austriake - 15-04-2013, 15:57

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