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OLG Hamm, Az.: II-2 UF 117/12 - Leistungsunfähigkeit bei SGBII-Bezug, Kindesunterhalt
#2
(26-04-2013, 00:50)Sixteen Tons schrieb: Da bleibt als letzte Fahnenstange nur das fiktive Einkommen.

Das dürfte damit auch ad Akta gelegt sein. Ein Urteil bedingt ja den Zwang, den Unterhalt zu zahlen.

Also zahlt man brav, geht dann zu seinem Jobcenter und beantragt den zu leistenden Unterhalt.

Ein Urteil ist ein Titel, woraus sofort vollstreckt werden kann.

Dann liegt es wieder am Jobcenter, den Unterhaltspflichtigen in Lohn und Brot zu bringen. Und zwar so, dass er und die Unterhaltsberechtigten zu jeder Zeit menschenwürdig wohnen und leben können und er in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Fiktives Einkommen gibt es dann nicht mehr - von Camper1955 - 26-04-2013, 13:31

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