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Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#1
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Hallo!
Kann mir jemand helfen vom JA bekomm ich nur blöde Antworten.
Also mein erstes Problem ist folgendes ich war von September bis April unverschuldet arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung) und konnte keinen vollen Unterhalt (nach Titel) mehr bezahlen da tritt doch dann normalerweise BGB 1601 Absatz1 in Kraft. Warum bekomm ich dann eine Rechnung und mir wird auf nachfrage gesagt dass das nicht stimmt und ich den offenen Betrag zahlen muss da ein Titel besteht?
Mein Zweites Problem ist ich hab seit kurzen mit meiner Freundin ein Kind muss ich da eine Neuberechnung beantragen oder eine Abänderungsklage einreiche?
Bitte helft mir wir wissen nicht mehr weiter!
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Nachrichten in diesem Thema
Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung - von flori - 07-05-2013, 16:53

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