11-05-2013, 16:38
(10-05-2013, 10:43)Ibykus schrieb: Der gewöhnliche Aufenthaltsort Deines Kindes ist z.zt. noch bei seiner Mutter.
Diese
http://landingpages.wolterskluwer.de/med...2009-5.pdf
Dame kommt zu einem anderen Ergebnis?
Davon ab: Ich habe nicht vor, das ABR-Verfahren verlagern zu lassen. Aber ´mal angenommen, es würde noch dauern, ggf. OLG: Wo wäre dann das von der Mutter betriebene, bisher noch nicht rechtshängige (VKH-Prüfung) Unterhaltsverfahren zu führen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...