15-07-2013, 18:02
1. Versuchen wird die ARGE es, aber wieviel Erfolg sie dabei hat, ist so unsicher wie der Anspruch der Mutter.
2. Eine plötzliche Nichtzulassung generiert keinen neuen Unterhaltsanspruch für die Mutter.
3. Der Begriff "Unterhaltskette" stammt aus der Welt des Ehegattenunterhalts. Dort geht auch es auch nicht um Monate, sondern um einige Jahre. Das passt bei §1615l BGB nicht.
Ich würde die zwei Monate extra jetzt nicht zahlen. Keinen Cent. Sie soll sich einen Ferienjob suchen. Hilf ihr bei der Kinderbetreuung. Diese Leistung sollte man immer machen, Geldleistungen sollte man immer verweigern.
2. Eine plötzliche Nichtzulassung generiert keinen neuen Unterhaltsanspruch für die Mutter.
3. Der Begriff "Unterhaltskette" stammt aus der Welt des Ehegattenunterhalts. Dort geht auch es auch nicht um Monate, sondern um einige Jahre. Das passt bei §1615l BGB nicht.
Ich würde die zwei Monate extra jetzt nicht zahlen. Keinen Cent. Sie soll sich einen Ferienjob suchen. Hilf ihr bei der Kinderbetreuung. Diese Leistung sollte man immer machen, Geldleistungen sollte man immer verweigern.