13-05-2013, 10:05
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...&linked=pm
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