17-05-2013, 17:44
die fehlende Angabe über den Geburtsort (weil dort die gemeinsame Sorge in die Urkundsrolle eingetragen wird) läßt sich nachreichen.
Man ist im Übrigen zwischenztl. "gerichtsbekannt" (worüber vermutlich noch gesprochen werden wird )
Man ist im Übrigen zwischenztl. "gerichtsbekannt" (worüber vermutlich noch gesprochen werden wird )