02-07-2013, 17:27
Wenn ich mich mit der Mutter einige, daß ich, sagen wir mal 100 Euro noch zahlen würde als Taschengeld und sie mir einen schriftlichen Verzicht erklären würde aus dem bestehenden Titel könnte das ein wenig rechtssicher sein, ohne gleich die großen Geschützte auf zufahren?
Gibt es dafür eigentlich OLG-Entscheidungen zum Unterhalt beim FSJ? Danke.
Gibt es dafür eigentlich OLG-Entscheidungen zum Unterhalt beim FSJ? Danke.