20-10-2017, 21:32
Es ist keine Grenzen drin? Nur "Ausbildungsunterhalt"? Nicht so gut. Ein ganz typischer Punkt, an dem man die beschissene Beratung der Anwälte erkennen kann. Zwei Staatsexamen, aber alles was sie können ist fette Honorarrechnung an den Mandanten schicken. Es wäre Aufgabe des Anwalts gewesen, den Vergleich in seiner Formulierung zu begrenzen. Von Vergleichen wurde dir ja hier sowieso abgeraten. Tja.
Der Vergleich gilt also, solange Ausbildung stattfindet. Wenn er die Prüfung nochmal versuchen will, wirst du wohl auch dafür bezahlen müssen. Um das zu ändern, musst du klagen. Deine Argumentation muss sich an der gefestigten Rechtssprechung für Unterhalt bei Ausbildung orientieren.
Der Vergleich gilt also, solange Ausbildung stattfindet. Wenn er die Prüfung nochmal versuchen will, wirst du wohl auch dafür bezahlen müssen. Um das zu ändern, musst du klagen. Deine Argumentation muss sich an der gefestigten Rechtssprechung für Unterhalt bei Ausbildung orientieren.