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Berechnung unterhaltspflichtiges Einkommen
#2
Ganz generell kann man sagen, dass vom mittleren Jahresnetto die berufsbedingten Aufwendungen und bis zu 4% vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge abziehbar sind.
Wohnvorteile erhöhen das Einkommen und sind um die Zinsen zu bereinigen, der Saldo darf aber nicht kleiner 0,- werden.

Tilgung fällt mit unter Altersvorsorge.

Das kannst du aber auch sehr leicht in deinen OLG-Leitlinien nachlesen.
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RE: Berechnung unterhaltspflichtiges Einkommen - von beppo - 30-05-2013, 21:03

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