07-06-2013, 21:32
(07-06-2013, 21:25)MasterOfDesaster schrieb: Naja die Zinsen kann er abziehen.Ja aber auch das ist unabhängig davon ob er vermietet oder nicht.
Wenn der Richter pro Etage 400,-€ Mietwert festlegt, und er vielleicht 500,-€ Zinsen bezahlt, so beträgt sein Wohnvorteil 700,-€.
Wenn er eine Etage für vielleicht 400,-€ vermietet, werden ihm immernoch 700,- € Gewinn angelastet.
Nur beträgt sein tatsächlicher Verlust dann nur noch 300,-€.