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"Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar?
#3
Das passiert alles nächste Woche. Können wir das da so protokollieren, zum Notar und ich kann das Gerichtsverfahren aber erstmal laufen lassen (Termin ist erst Mitte Juli) und dem Gericht dann immernoch mitteilen, dass wir uns vorher geeinigt haben?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar? - von Antragsgegner - 06-06-2013, 19:14

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