10-06-2013, 12:47
Er "darf" ja auch nicht einfach abhauen und dich im Stich lassen und und du darfst ihm nicht den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehren, aber das machst du durch den Schlosstausch ja nicht. Wegen solcher Selbsthilfe wird dich niemand zur Rechenschaft ziehen.
Du weißt nicht wo er abgeblieben ist, wo der fehlende Schlüssel ist usw. um also für die eigene Sicherheit zu sorgen darfst du jederzeit das Schloss wechseln nur musst du ihn dann theoretisch reinlassen, wenn er dann klingelt und ihm ggf. einen neuen Schlüssel geben.
Was machst du, wenn er irgendwann Geld braucht und holt das dann aus der Wohnung?
Wenn er wirklich in RO sitzt dann sind finanzielle Forderungen eh zum Scheitern verurteilt und wie du siehst, hat ja seine Ex auch ein ziemlich Redebedürfnis mit ihm. Scheinbar hat er ja einen umwerfenden Charm.
Du weißt nicht wo er abgeblieben ist, wo der fehlende Schlüssel ist usw. um also für die eigene Sicherheit zu sorgen darfst du jederzeit das Schloss wechseln nur musst du ihn dann theoretisch reinlassen, wenn er dann klingelt und ihm ggf. einen neuen Schlüssel geben.
Was machst du, wenn er irgendwann Geld braucht und holt das dann aus der Wohnung?
Wenn er wirklich in RO sitzt dann sind finanzielle Forderungen eh zum Scheitern verurteilt und wie du siehst, hat ja seine Ex auch ein ziemlich Redebedürfnis mit ihm. Scheinbar hat er ja einen umwerfenden Charm.