Wenn es sich um eine Schließanlage handelt wird der Verlust des Schlüssels beim Auszug in jedem Fall auffallen. (Es sei denn es gab kein Übergabeprotokoll mit Schlüsselanzahl)
Einen Ersatzschlüssel bekommst du nicht mal einfach so.
Wenn dann der eine Schlüssel fehlt, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Der fehlende Schlüssel wird neu bestellt auf deine Kosten (Haftpflicht) wenn du glaubhaft machen kannst, dass der Schlüssel so verloren wurde, dass eine Zuordnung nicht mehr möglich ist. (Hat bei mir schon geklappt)
2. Die ganze Schließanlage muss ersetzt/umgebaut werden, auf deine Kosten (Haftpflicht), im Ernstfall kann das der Eigentümer auch darauf bestehen. (1. ist eher Kulanz)
Du hast ein weiteres Problem: wenn ER im Mietvertrag steht, wirst du auch Probleme mit der Kündigung haben. Denn ihr müsst beide kündigen.
Normalerweise wird aber der Vermieter gerne der einseitigen Kündigung zustimmen, wenn du ihm sagst, dass die Finanzierung der Miete höchstens noch wenige Monate gesichert ist und du dann in Rückstand kommen wirst und er aufgrund deiner Einkommenssituation bei dir nichts weiter holen können wird. Des weiteren zeigt ja die Aufgabe des Arbeitsplatzes etc. dass der Ex nicht mehr an einem weiteren Mietverhältnis interessiert ist.
ich würde daher dem Vermieter zunächst (noch) nichts zum Schlüsselverlust mitteilen.
Einen Ersatzschlüssel bekommst du nicht mal einfach so.
Wenn dann der eine Schlüssel fehlt, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Der fehlende Schlüssel wird neu bestellt auf deine Kosten (Haftpflicht) wenn du glaubhaft machen kannst, dass der Schlüssel so verloren wurde, dass eine Zuordnung nicht mehr möglich ist. (Hat bei mir schon geklappt)
2. Die ganze Schließanlage muss ersetzt/umgebaut werden, auf deine Kosten (Haftpflicht), im Ernstfall kann das der Eigentümer auch darauf bestehen. (1. ist eher Kulanz)
Du hast ein weiteres Problem: wenn ER im Mietvertrag steht, wirst du auch Probleme mit der Kündigung haben. Denn ihr müsst beide kündigen.
Normalerweise wird aber der Vermieter gerne der einseitigen Kündigung zustimmen, wenn du ihm sagst, dass die Finanzierung der Miete höchstens noch wenige Monate gesichert ist und du dann in Rückstand kommen wirst und er aufgrund deiner Einkommenssituation bei dir nichts weiter holen können wird. Des weiteren zeigt ja die Aufgabe des Arbeitsplatzes etc. dass der Ex nicht mehr an einem weiteren Mietverhältnis interessiert ist.
ich würde daher dem Vermieter zunächst (noch) nichts zum Schlüsselverlust mitteilen.