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ARGE will umfassende Auskunft
#8
(11-06-2013, 19:43)MitGlied schrieb: Nur auf den ersten Blick fliesst ja nicht der Mindestunterhalt und wenn z.B. die Mutter Sozialleistungen beantragt hat, wird ja ein Teil davon aus dem Kindesunterhalt gedeckt und in dem Fall wäre das JC berechtigt entsprechende Auskünfte anzufordern.
Genau aus diesem Grund würde ich zunächst den Nachweis der Bedürftigkeit des Kindes fordern.
Der Bedarf der Mutter darf nämlich nicht aus dem KU, sondern nur aus dem KG gedeckt werden und, afaik, auch nur aus dem Teil der Mutter.
Der KU ist nämlich nicht nur der Zahlbetrag, sondern der Tabellenbetrag!
Und damit die den eben dem Kind nicht stehlen können, um selbst Geld zu sparen, muss man den Nachweis fordern.

Vorauseilendes Vertrauen in die Behörde ist sicher auch hier völlig unangebracht.
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ARGE will umfassende Auskunft - von Antiworld - 11-06-2013, 18:04
RE: ARGE will umfassende Auskunft - von beppo - 11-06-2013, 18:30
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