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BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld auch in zwei Bedarfsgemeinschaften
#7
(12-11-2013, 15:00)raid schrieb: Heißt das nun, dass das Jobcenter von der anteiligen RL, welche die Mutter-BG für das Kind erhält, nichts abziehen darf, wenn der Vater ebenfalls aufgrund einer temporären BG anteilige RL für das Kind begehrt?
Die Mutter erhält genau die anteiligen Tage der Regelleistung an denen sich das Kind bei ihr aufhält. Der Vater erhält die anteiligen Tage der Regelleistungen an dene sich das Kind bei ihm aufhält. Insgesamt gibts Regelleistung für 30 Tage.

Ich zitiere mal aus der o.g. Entscheidung:
BSG, Az. B 14 AS 50/12 R schrieb:Für die Tage, an denen sich der Kläger weniger als 12 Stunden bei seiner Mutter aufhielt, bestand dort kein (Regel)Bedarf und also der Sache nach kein Anspruch auf Regelleistung.

(12-11-2013, 15:00)raid schrieb: Ich verzichtete gerade deshalb auf die anteilige RL aus Angst, dass die Kindesmutter dann wieder Probleme beim Umgang macht.
Dein Verzicht ist kindeswohlschädlich, weil du das Kind dann nicht versorgen kannst.

Es ist schade, dass du dich so nötigen läßt.

Falls das Jobcenter die vollen 30 Tage Regelleistung fürs Kind an die Mutter auszahlt, dann solltest du mir mal die Kontaktdaten des GF deines Jobcenters geben. Soweit sie keine Ermittlung der Ortsabwesenheit des Kindes in beiden Haushalten durchführen, halte ich das für Untreue zu Lasten der Staatskasse. Man sollte ihn anzeigen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Bedarf und Bedarfsgemeinschaften - von Skipper - 17-11-2013, 16:12

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