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BSG, Az. B 14 AS 50/12 R, Anteiliges Sozialgeld auch in zwei Bedarfsgemeinschaften
#15
Sehe ich anders, entspricht nicht meinem Haushaltsbuch.

Umgangskinder wechseln an WE und in den Ferien, also genau dann, wenn über die Grundversorgung hinaus teure Freizeitaktivitäten und Bespaßungen anstehen.

Da sind Mütter - jedenfalls die schlauen, die ich kenne - froh, die Kids von 'n Füße zu haben, um hübsch den Vater blechen zu lassen, während sie sich kinderlos verwirklichen können. Werden Kids älter und komplizierter nimmt diese Tendenz zu - bis zum konpletten Wechsel.

Gegen dumpfe Klammermütter ist natürlich kein Kraut gewachen. Die ziehen aus jedem Boykott einen Gewinn für sich, und wenn sie besonders laut jammern und auf den Vater schimpfen können, die reißen die Kinder weg und geben sie in weiblicher Vernetzung weg oder stecken sie zu Omma/Oppa oder so ... und streichen die volle Kohle ein...

Noch schlimmer wird es bei Müttern, die nicht bedürftig sind und gut verdienen. Die streichen den vollen KU ein, ohne etwas vom Verdienst anrechnen oder vom KU abgeben zu müssen. Die könnten besonders motiviert sein, Kosten durch Umgang einzusparen. Und das machen die auch eiskalt. Die gut vernetzten und sadistisch veranlagten Klammermütter wiederum nicht.

Ist der Vater im letzten Fall Aufstocker, dann zahlt das Jobcenter in jedem Fall doppelt: Den anteiligen Regelbedarf während des Umgangs UND über den ungeschmälerten Kindesunterhalt laut Titel zusätzlich bei der Mutter. Von der Mutter können sie sich nix holen, an den KU des Kindes kommen sie zähneknirschend auch nicht ran solange die Mutter nicht Kunde wird. Noch nicht.
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Bedarf und Bedarfsgemeinschaften - von Skipper - 17-11-2013, 16:12

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