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Beziehung vor dem Aus...Kampf um das gemeinsame Kind
#20
Erstmal Danke an alle, die hier bereits mitgeschrieben haben!

Ich habe mir gerade die Beiträge alle durchgelesen und darüber nachgedacht - zu dem Einen- oder Anderen werde ich vielleicht am Besten noch was schreiben.

Netlover:

Zitat:1. verheiratet?
2. wer verdient?
3. wer arbeitet?
4. wie hast du dir die zeit nach dem auszug vorgestellt?

1. Unverheiratet
2. Sie (400€)
3. Sie
4. Kannst du das bitte konkretisieren?

Zitat:1. wer ohne einverständnis des anderen elternteiles bei umzug das gemeinsame kind mitnimmt, handelt rechtswidrig
2. das kann vor dem FG zur feststellung der verringerten erziehungsfähigkeit führen

Es geht hier in keinem Fall darum in einer "Nacht & Nebel-Aktion" einfach abzuhauen. Ich will darauf hinaus mir unauffällig eine möglichst solide Basis zu schaffen, auf die ich zurückgreifen kann, wenn eine Trennung erfolgt.
Mit dieser soliden Basis meine ich, daß ich so schnell wie möglich eine eigene Wohnung habe. Ich will mich also bereits JETZT damit auseinander setzen, welche Ämter dazu notwendig sind...im Falle einer Hartz4-Wohnung muß ich wissen, was überhaupt bewilligt wird, damit ich weiß, wonach ich suchen kann. Welches Amt veranlasst eine "Erstausstattung" und was gehört hierbei alles dazu oder anders: was muß ich evtl. selbst organisieren.
Ich will mich über meine rechtlichen Möglichkeiten informieren, damit ich beim "Trennungspoker" weiß, was ich mir erlauben kann. Wenn ich Asse im Ärmel habe kann ich im Streit um ein möglichst großzügiges Umgangsrecht viel rausnehmen, weil für sie das Risiko besteht, entweder auf mein Angebot einzugehen oder alternativ bei einem Rechtsstreit möglicherweise das ABR an mich zu verlieren. Wenn SIE allerdings eh damit rechnen kann, daß man ihr alle Rechte zusprechen würde...dann wird sie sich auf eine 50:50 Regelung nicht einlassen. Ich muß das vorher einschätzen können.
Ferner hatte ich gehofft schonmal im Stillen Pluspunkte beim Jugendamt (und anderen öffentlichen Organen, die nach einer Trennung meine Position etwas stärken können) sammeln zu können.

WENN es dann mal zu einer Trennung kommt werde ich mich natürlich penibel an die Gesetze halten - selbst wenn dies bedeuten würde, daß der Kleine ein paar Tage alleine bei seiner Mutter bleibt. Unabhängig davon, daß dies in meinem Interesse ist (um keine Minuspunkte bei den Behörden zu sammeln) ist dies vor allem im Sinne des Kindes, dem ich eine subjektiv als Flucht empfundene plötzliche Wegfahrt von der Mama und dem Zuhause natürlich nicht zumuten will.

Ibykus:

Zitat:(Alleiniges) Sorgerecht oder ABR zu bekommen, halte ich nach dem, was ich gelesen habe, für derzeit vollkommen unwahrscheinlich.

Auf das alleinige Sorgerecht wollte ich nicht hinaus...aber das ABR wäre mir ehrlich gesagt schon sehr wichtig gewesen.
Zitat:Umgangsrechtsantrag vorbereiten.
Mit der Mutter über Trennung sprechen, insbesondere über das, was im Umgangsrechtsantrag steht (von dessen Existenz sie aber auf gar keinen Fall etwas wissen darf!).
Soweit es "laut" wird -wie ich vermute- wäre es gut, wenn ein Tonaufzeichnungsgerät versteckt die Szenerie aufzeichnet.

Das ist ein interessanter Hinweis...sind solche Aufzeichnungen denn Rechtskräftig? Ich traue ihr zu, daß sie in einem Streitgespräch sogar klipp und klar zugeben würde, daß sie mich mit "Kindsentzug" bestrafen würde, wenn ich mich von ihr trenne. Schon bei unserem letzten Streit waren ihre Andeutungen bereits nahe dran...was mich letztlich ja auch veranlasste Vorbereitungen zu treffen.

Iglu:
Zitat:ALG II beantragen, Wohnung suchen, Erstausstattung beantragen, ausziehen. Teile dies zum gegebenen Zeitpunkt dem Jugendamt und der Mutter mit, in der Reihenfolge. Um Anwälte musst du dich ersteinmal nicht scheren. Dann bietest du der Mutter unter Vermittung des Jugendamtes eine ordentliche Umgangsreglung an.

Hier auch wieder der Hinweis auf die "ordentliche Umgangsregelung" und ich will kurz noch was dazu erklären, damit ihr meinen Standpunkt besser versteht:

Ich wäre mit einer 50:50 Regelung sehr einverstanden - und werde von meiner Seite darauf Wert legen, das für das Kind weiterhin ein möglichst guter Kontakt zur Mutter besteht. Aber ich glaube, daß SIE sich aus Rache nicht auf so eine Regelung einlassen wird und ich sie mit der "Drohung" dann halt das ABR rechtlich einzufordern dazu überreden muß mir entgegen zu kommen. Mal eine Randnotiz: ihr Ex-Mann darf seinen Sohn (der bei den Großeltern wohnt) nur alle 14 Tage Sa&So zu sich nehmen.

Gibt es zu einem 50:50 Modell irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten - kann ich sowas im Extremfall gerichtlich durchsetzen?

Wackelpudding:

Zitat:-Will die Mutter sich um das Kind kümmern? Offenbar ist sie ja jemand, dem zuhause schnell die Decke auf den Kopf fällt...

Jain. Wir wohnen hier wie erwähnt in einem kleinen, konservativen Dorf. Sie ist hier aufgewachsen und hier kennt jeder jeden. Schon alleine, um einen Schaden an ihrem Ruf abzuwenden wird sie um das Kind kämpfen. Hat sie bei ihrem älteren Sohn ja ebenfalls...und jetzt lebt er bei den Großeltern. Es geht für sie nicht nur um das Umgangsrecht, sondern auch darum die "Fassade" aufrecht zu halten.

Zitat:-Wollen die Großeltern sich um ein 2. Kind kümmern?

Eigentlich nicht. Mein Sohn ist sehr lebhaft und überfordert die Großeltern auf Dauer. Mal ne Stunde oder Zwei...aber ein ganzes Wochenende bei den Großeltern zu übernachten ist zum Beispiel keine Option. Das schaffen die einfach nicht (mehr) und das haben die auch klar gemacht. Vor Gericht kann das aber plötzlich wieder ganz anders klingen...:o/

@ raid, iglu und wackelpudding:

Kindsentführung (...) ist kein Thema. Was ich meiner "Lebenspartnerin" vorwerfen kann, ist eine VERNACHLÄSSIGUNG des Kindes - während sie sich in großem (!) zeitlichem Umfang in irgendwelchen Kneipen oder sogar Betten rumtreibt. Aber diese Vernachlässigung ist nicht so akut, daß ich um das gesunheitliche Wohl des Kindes fürchten muß, wenn ich bei einer Trennung ausziehen würde und mein Sohn dann für ein paar Tage alleine mit ihr wäre.
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RE: Beziehung vor dem Aus...Kampf um das gemeinsame Kind - von Kiesel - 01-07-2013, 14:18

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