11-07-2013, 15:25
(11-07-2013, 14:50)Krösus schrieb: Zugleich sollen die „sozialen Eltern“ auch unterhaltspflichtig werden.
In Zusammenhang mit der Entscheidung des BVerfG
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7551
gar nicht mal so abwegig.
Die Frage ist nur, wie viel "soziale Väter" sich dann noch auf ein Zusammenleben mit der leiblichen Mutter einlassen. Es gibt ja diverse Mütterforen, wo von postalischem Zusammenzug oder gar Ehe zwingend abgeraten wird.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.