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Kindesunterhalt für alle
#24
Wie wollen die denn eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage für einen "Stiefkinderunterhalt" generieren?

Zivilrechtlich ist die Unterhaltspflicht an die tatsächliche Vaterschaft gekoppelt. Entweder dieses wird biologisch nachgewiesen oder man war zum Zeitpunkt der Empfängnis mit der KM verheiratet (was an sich ja schon pervers ist).

Nun kommt eine Spaßpartei um die Ecke und will eine zivilrechtliche Unterhaltspflicht für den sog. "sozialen Vater" installieren. Anspruchsgrundlage der Unterhaltspflicht ist dann ein gemeinsam gemeldeter Wohnsitz? Ständiges Zusammensein? Geschlechtsverkehr?

Offensichtlich scheinen "Die Grünen" den Unterschied zwischen Zivil- und öffentlichem Recht auch nicht so ganz verstanden zu haben...

Es existiert keine Unterhaltspflicht für Stiefeltern an ihre Stiefkinder. Jedem Stiefvater und/oder -mutter steht es frei zu sagen: "Deine Blagen sind nicht meine Baustelle!"

Gem. SGB muss der oder die Alleinerziehende/r dann verhungern, verdursten oder erfrieren (die Reihenfolge ist variabel). Gem. GG ist das sicherlich zu hinterfragen.

Nach der Trennung ist die Anspruchsgrundlage eine Aussage von Beteiligten: "Sie/wir waren ja mal zusammen..."

Ne, is' klar...

So etwas wäre m.E. formaljuristisch nur dann durchsetzbar, wenn das Zusammenleben generell durch den Staat reglementiert würde. Zwangsehen auch im Zivilrecht.

Bin mal gespannt, wie die das hinkriegen wollen. Selbst der deutsche, systemtreue und obrigkeitshörige Michel sagt irgendwann: "Macht mit mir was ihr wollt, aber DA mache ich nicht mit!"

Und dann knallt's im Bananenstaat. Wahrscheinlich wird es hierfür so langsam mal Zeit.
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Kindesunterhalt für alle - von lordsofmidnight - 05-07-2013, 11:06
RE: Kindesunterhalt für alle - von Wurstbrot - 05-07-2013, 12:18
RE: Kindesunterhalt für alle - von p__ - 05-07-2013, 13:13
RE: Kindesunterhalt für alle - von MitGlied - 05-07-2013, 13:10
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RE: Kindesunterhalt für alle - von Baum - 12-07-2013, 18:40

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