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§ 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ??
#3
@p

Nee - hab ich nicht schriftlich, war nur Verhandlungsgegenstand bzgl. TU Verhandlung ; sie hat sich aber nachweislich bei ihrer Personalstelle erkundigt und könnte ihre Stelle ab August wieder vollschichtig erweitern - aber wenn sie jetzt Blut geleckt hat ??

Die Neuregelung spricht doch von "Ausgleich von ehebedingten Nachteilen während einer langen Ehedauer " - ich kann die nicht erkennen, sie macht mit Ausnahme der Unterbrechung Elternzeit den gleichen Job wie bereits 1993.... Huh

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: § 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ?? - von ArJa - 11-07-2013, 14:49

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