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§ 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ??
#7
(11-07-2013, 17:20)ArJa schrieb: Ist nachgehender Unterhalt eigentlich geringer als Trennungsunterhalt, wie ich ihn bis Anfang des Monats immer brav gelöhnt habe ?

Häufig. Aber es gibt keine Regel, die Trennungs- an Ehegattenunterhalt koppelt, weder nach oben oder unten.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: § 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ?? - von p__ - 11-07-2013, 20:32

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