13-07-2013, 19:24
Grundsätzlich gilt, dass Mitgliedschaft im DJB ein Ausschlußkriterium sein sollte.
Wie immer gibt es aber natürlich Ausnahmen von der Regel.
Ich würde sagen, dass eine speziell auf diese Person bezogene positive Empfehlung aus dem väternotruf eindeutig mehr Wert ist und Du damit bei dieser Anwältin bleiben solltest.
Wie immer gibt es aber natürlich Ausnahmen von der Regel.
Ich würde sagen, dass eine speziell auf diese Person bezogene positive Empfehlung aus dem väternotruf eindeutig mehr Wert ist und Du damit bei dieser Anwältin bleiben solltest.